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Do Okt 26, 2017 3:42 pm
A. Anfahrt

Der American Football Kunstrasenplatzes am Matzenberg liegt im Saarbrücker Stadtteil Burbach [ Stadtbezirk West, ca 7,5 Straßenkilometer von der City entfernt  ]  

Straßenadresse: Matzenberg 171, 66115 Saarbrücken
Google Earth | B: 49°15'20.32"N -  6°55'52.65"E



B. MERKMALE

Länge: 109,70 m, Breite: 48,50 m,  Fläche: 5.320 m²


C. EINWEIHUNG


Am 1. Januar 2007 trat der Pachtvertrag zwischen der Stadt Saarbrücken vertreten durch die Gesellschaft GIU und den Canes in Kraft.
Die offizielle Einweihung fand am Sonntag, den 28. August 2011 statt.


D. Platzordnung [ Aushang Version vom 26. Oktober 2017 ]


1. Die gesamte Sportanlage ist pfleglich zu behandeln.
2. Das Betreten des Kunstrasens ist nur Spielern, Trainern, Betreuern und Offiziellen gestattet.
3. Der Kunstrasenplatz ist nur mit sauberen Schuhen zu bespielen. Verschmutzte Schuhe sind vor dem Betreten zu reinigen. Schuhe mit Schraubstollen sind verboten
4. Lebensmittel, Glasflaschen, zuckerhaltige Getränke, Kaugummis, Bonbons, Öle und Fette sind auf dem Kunstrasenplatz verboten. Die Selbstversorgung mit Speisen und Getränken an Spieltagen ist nicht gestattet. (Ausnahme für Speisen und Getränke ist die Verpflegung der Sportler in den ausgewiesenen Teamzonen
5. Auf dem gesamten Gelände gilt striktes Rauchverbot.
6. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
7. Zuschauer haben sich ausschließlich hinter den Barrieren aufzuhalten.
8. Hunde sind auf dem gesamten anzuleinen und dürfen nicht auf den Kunstrasenplatz geführt werden.
9. Der Kunstrasenplatz darf nur nach vorheriger Genehmigung, während der festgelegten Trainings- und Spielzeiten genutzt werden. Ausnahmen genehmigt nur der Vorstand.
10. Alle Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage nach der Benutzung ordnungsgemäß verschlossen und die Anlage in einem sauberen Zustand verlassen wird. Die Verantwortung der Einhaltung obliegt den jeweiligen Übungsleitern.
11. Die Sportanlage und Gebäude sind vor und nach der Nutzung durch den jeweiligen Übungsleiter auf Schäden und Verschmutzung zu inspizieren. Beanstandungen sind umgehend dem Platzwart zu melden
12. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Regelungen kann der Vorstand oder eine von ihm ermächtigte Person einen Platzverweis oder Platzverbot aussprechen.
13. Für Sach- und Personenschäden übernimmt der Verein keine Haftung
14. Für entstandene Schäden an Vereinsgütern behält sich der Verein die Haftungsinanspruchnahme des Verursachers ausdrücklich vor.
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